Aktuelle Stornobedingungen
Für einen Aufenthalt bis zu 2. April 2023 gelten gründsätzlich die bei der Buchung vereinbarten Stornobedingungen. (siehe Österreich. Hotelreglement) Allerdings entstehen für den Gast bzw. für Mitreisende aus demselben Haushalt, keine Kosten, wenn:
° für den Anreisetage des geplanten Aufenthaltes eine behördliche Absonderungsanordnung vorliegt
° oder das Heimatland des Gastes eine Reisewarnung ausgesprochen hat, bei der von nicht notwendigen Reisen in unsere Urlaubsregion dringend abgeraten wird und trotz eines negativen behördlich anerkanntens Tests eine gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne bei Rückreise gilt*
° oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen eine vorgeschriebene Quarantäne bi er Einreise nach Österreich vorsehen, die auch durch einen behördlich anerkannten Test nicht umgangen werden kann
° oder die Grenze geschlossen ist*
° oder der Betrieb aller Montafoner Begbahnen auf Grund einer Corona-bedinten Verordnung zur Gänze eingestellt werden muss *
* Gilt auch anteilig, wenn das Ereignis während des Aufenthaltes eintritt.
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